Neue EU-Verordnung für nachhaltige Produkte

Neue EU-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft

Am 18. Juli 2024 ersetzt die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) die bisherige Ökodesign-Richtlinie. Diese Verordnung ist Teil des Europäischen Green Deals und erweitert den Anwendungsbereich von energieverbrauchenden Produkten auf nahezu alle Produkte in der EU.

Wichtige Neuerungen:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Neu hinzu kommen Textilien, Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien.
  • Lebenszyklus-Anforderungen: Produkte müssen haltbar, wiederverwendbar, nachrüstbar und reparierbar sein. Der Anteil an recycelten Materialien sowie Ressourceneffizienz werden reglementiert.
  • Digitale Produktpässe: Diese sollen den CO2- und Umweltfußabdruck transparenter machen.
  • Unterstützung für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Übergangsfristen und Unterstützung durch finanzielle, technische und organisatorische Maßnahmen.
  • Öffentliche Aufträge: Ökodesign-Kriterien werden bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt.
  • Verbot der Vernichtung: Ab Juli 2026 ist die Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte verboten.

Die EU-Kommission erstellt bis März 2025 einen Plan, der alle betroffenen Produktgruppen auflistet. Erste spezifische Verordnungen für Textilien und Stahl werden bis Ende 2025 erwartet.

Das Energieforum Kärnten wird weiterhin über die Entwicklungen und Auswirkungen informieren.

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