Am 5. Juli 2024 wurde das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D) veröffentlicht. Es tritt am 25. Juli 2025 in Kraft und muss bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, soziale und ökologische Standards entlang globaler Lieferketten zu verbessern.
Unternehmen mit Sitz in der EU:
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU:
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich mit dem EU-Lieferkettengesetz beschäftigen. Betroffene Unternehmen werden ihre Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette weitergeben, wodurch auch KMU indirekt betroffen sein können.
Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Lieferkette identifizieren, abstellen, mindern oder verhindern. Dies betrifft:
Ein umfassendes Risikomanagement ist daher unerlässlich.
Unternehmen müssen ihre direkten und indirekten Geschäftspartner überwachen und bewerten. Dies umfasst alle Aktivitäten von Einkauf, Entwicklung, Produktion, Lagerung, Vertrieb, Transport bis hin zur Abfallbewirtschaftung. Die Richtlinie gilt für Produkte und Dienstleistungen.
Das Netzwerk des Energieforum Kärntens begleitet Unternehmen bei diesem Prozess. Es bietet umfassende Beratungsleistungen, die Unternehmen helfen, die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes zu erfüllen. Durch diese Unterstützung können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und ihre Marktposition stärken.
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