Das EU-Lieferkettengesetz: Ein Überblick für Unternehmen

Am 5. Juli 2024 wurde das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D) veröffentlicht. Es tritt am 25. Juli 2025 in Kraft und muss bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, soziale und ökologische Standards entlang globaler Lieferketten zu verbessern.

Wer ist betroffen?

Unternehmen mit Sitz in der EU:

  • Mehr als 1.000 Mitarbeiter
  • Mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU:

  • Mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz in der EU

Ausnahmen und Besonderheiten

  • Holdinggesellschaften: Können einen Antrag stellen, von der Richtlinie ausgenommen zu werden, wenn sie nur Anteile verwalten.
  • Franchise-Unternehmen: Müssen eine konsolidierte Betrachtung vornehmen, wenn eine gemeinsame Identität und einheitliche Geschäftsmethoden bestehen.
  • Risikosektoren: Die EU-Kommission prüft bis 2030, ob niedrigere Schwellenwerte für Sektoren wie Bau, Textil, Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Rohstoffgewinnung notwendig sind.

Auswirkungen auf KMU

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich mit dem EU-Lieferkettengesetz beschäftigen. Betroffene Unternehmen werden ihre Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette weitergeben, wodurch auch KMU indirekt betroffen sein können.

Sorgfaltspflichten

Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Lieferkette identifizieren, abstellen, mindern oder verhindern. Dies betrifft:

  • Eigene Tätigkeiten
  • Tochtergesellschaften
  • Geschäftspartner

Ein umfassendes Risikomanagement ist daher unerlässlich.

Umsetzung und Maßnahmen

Unternehmen müssen ihre direkten und indirekten Geschäftspartner überwachen und bewerten. Dies umfasst alle Aktivitäten von Einkauf, Entwicklung, Produktion, Lagerung, Vertrieb, Transport bis hin zur Abfallbewirtschaftung. Die Richtlinie gilt für Produkte und Dienstleistungen.

Setzen Sie sich frühzeitig mit den Sorgfaltspflichten auseinander!

Das Netzwerk des Energieforum Kärntens begleitet Unternehmen bei diesem Prozess. Es bietet umfassende Beratungsleistungen, die Unternehmen helfen, die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes zu erfüllen. Durch diese Unterstützung können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und ihre Marktposition stärken.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch: office@energieforumkaernten.at

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